Bauwerksbuch Wien
Erstellung gemäß § 128a Wiener Bauordnung
Von der Planeinsicht über die Begehung und Erstprüfung bis zum fertigen digitalen Bauwerksbuch inklusive Registrierung in der Datenbank der Stadt Wien.
Die Stichtage für Wien
- LaufendNeubauten – als Beilage zur Fertigstellungsanzeige
- Ende 2027alle Gebäude, die vor 1919 errichtet wurden
- Ende 2030alle Gebäude, die vor 1945 errichtet wurden
Allein in Wien sind über 50.000 Altbauten betroffen. Planeinsicht und Begehungstermine werden knapper, je näher die Frist rückt – wer jetzt beauftragt, hat das Bauwerksbuch rechtzeitig in der Hand.
Was Sie bekommen
Ein vollständiges Bauwerksbuch, das den Vorgaben der Bauordnung und den gemeinsamen Erläuterungen der Baupolizei der Stadt Wien, der Kammer der Ziviltechniker:innen für Wien, Niederösterreich und Burgenland sowie des Hauptverbands der Gerichtssachverständigen für Wien, Niederösterreich und Burgenland entspricht.
Im Pauschalpreis enthalten
- Beschaffung der Konsensunterlagen – Bescheide und Pläne – über Planeinsicht bei der Baupolizei
- Begehung der allgemeinen Teile: Stiegenhäuser, Dachboden, Keller, Höfe und alle Fassaden
- Erstprüfung der sicherheitsrelevanten Bauteile mit Fotodokumentation
- Festlegung der Prüfintervalle für jeden Bauteil
- Mängelliste mit Empfehlung zur Behebung
- Übergabe als digitales Bauwerksbuch, laufend fortführbar
- Registrierung in der digitalen Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien
Nicht Teil des Bauwerksbuchs
gemäß § 128a BO für Wien nicht erforderlich
- Prüfung der Konsensgemäßheit des Gebäudes
- Begehung bewohnter Wohnungen – sofern keine Hinweise auf Mängel vorliegen
- Anlagen mit eigener Prüfpflicht, etwa Aufzugsanlagen, Blitzschutz, Notbeleuchtung oder Brandschutzeinrichtungen
Gerne übernehmen wir auch die wiederkehrenden Überprüfungen sowie Objektsicherheitsprüfungen nach ÖNORM B 1300.
Bauwerksbuch für Hausverwaltungen
Ist eine Hausverwaltung bestellt, führt sie das Bauwerksbuch. Mit den Stichtagen 2027 und 2030 kommt auf viele Verwaltungen ein ganzer Bestand auf einmal zu. Wir nehmen Ihnen diese Arbeit ab – Haus für Haus, nach einem gemeinsamen Plan.
- Fristenplan für Ihren BestandWir reihen Ihre Liegenschaften nach Baujahr und Stichtag. Häuser vor 1919 kommen zuerst an die Reihe, nichts gerät aus dem Blick.
- Keine BehördenwegePlaneinsicht und Aktenaushebung bei der MA 37 erledigen wir vollständig. Sie stellen uns nur den Zugang zum Haus sicher.
- Ein Format für alle HäuserJedes Bauwerksbuch ist gleich aufgebaut. Ihr Team findet sich in jeder Liegenschaft sofort zurecht.
- Mängel nach DringlichkeitDie Mängelliste ist priorisiert und eignet sich direkt als Grundlage für Erhaltungsplanung und Budget.
- Wenig Aufwand für Ihr TeamBegehungstermine stimmen wir mit der Hausbetreuung ab, die Mieterinformation bereiten wir auf Wunsch vor.
- Folgeprüfungen im GriffWir behalten die Prüfintervalle im Blick und melden uns rechtzeitig vor der nächsten Überprüfung.
Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300
Gesetzlich ist sie nicht vorgeschrieben. Sie ist aber der anerkannte Standard dafür, wie Eigentümer und Verwaltungen ihre Sorgfaltspflichten für ein Wohngebäude dokumentieren – über die tragenden Bauteile hinaus etwa auch Brandschutz, Fluchtwege, Außenanlagen und Gefahrenstellen im Haus.
- Weniger Haftungsrisiko
- Kommt es zu einem Schaden, belegt eine regelmäßige Prüfung nach Norm, dass die Verwaltung ihren Pflichten nachgekommen ist.
- Rechtssicherheit für die Verwaltung
- Klare Prüfpunkte und Intervalle statt Einzelentscheidungen im Anlassfall.
- Ein Ansprechpartner
- Bauwerksbuch und Objektsicherheitsprüfung aus einer Hand – ein Begehungstermin statt zwei, abgestimmte Prüfintervalle.
- Synergien bei wiederkehrenden Prüfungen
- Folgeprüfungen nach Bauwerksbuch und ÖNORM B 1300 werden gemeinsam geplant und durchgeführt. Das spart Zeit und Kosten.
Wie viel Zeit Sie einplanen sollten
- innerhalb einer WocheSchriftliches Pauschalangebot
auf Basis von Adresse, Baujahr und Größe
- mehrere WochenAktenaushebung bei der MA 37
Dauer abhängig von der Terminvergabe der MA 37
- ein TerminBegehung vor Ort
abgestimmt mit der Hausverwaltung
- danachErstellung und Prüfung
digitales Bauwerksbuch mit Prüfintervallen und Mängelliste
- AbschlussÜbergabe und Registrierung
inklusive Eintrag in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien
Ihr Ansprechpartner
DI Martin Grimus ist Architekt und seit 2007 staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker. Neben seiner Tätigkeit als Architekt ist er unter anderem als Prüfingenieur und als Gutachter tätig. Als Geschäftsführer eines Immobilienunternehmens kennt er die Erhaltungspflicht auch von der Eigentümerseite.
- Befugnis
- Architekt, Ziviltechniker
- Selbständig seit
- 2007
- Tätigkeitsgebiet
- Wien, Niederösterreich
Häufige Fragen zum Bauwerksbuch
Wer ist verpflichtet, ein Bauwerksbuch zu führen?
Die Eigentümerin oder der Eigentümer des Gebäudes. Ist eine Hausverwaltung bestellt, führt sie das Bauwerksbuch in elektronischer Form und legt es der Behörde auf Verlangen vor.
Wer darf ein Bauwerksbuch erstellen?
Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker, Baumeisterinnen und Baumeister sowie allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige des einschlägigen Fachgebiets.
Was kostet ein Bauwerksbuch?
Wir kalkulieren jedes Haus einzeln. Ausschlaggebend sind Nutzfläche, Anzahl der Stiegen und der Aufwand für die Aktenaushebung. Den Pauschalpreis erhalten Sie schriftlich, bevor Sie uns beauftragen.
Was wird bei der Erstprüfung geprüft?
Alle Bauteile, deren schlechter Zustand Leben oder Gesundheit von Menschen gefährden kann – das Gesetz nennt ausdrücklich Tragwerk, Gebäudehülle, Geländer und Brüstungen. In der Praxis sind das etwa Dachstuhl, Gesimse, Balkone, Fassadenteile, Kamine und Stiegen.
Gilt die Pflicht auch für ein Einfamilienhaus?
Ja. Maßgeblich ist das Baujahr, nicht die Größe. Auch ein Einfamilienhaus, das vor 1945 errichtet wurde, braucht bis zum jeweiligen Stichtag ein Bauwerksbuch.
Was passiert nach der Erstellung?
Für jeden Bauteil steht im Bauwerksbuch, wann er wieder zu prüfen ist. Diese Folgeprüfungen sind fristgerecht durchzuführen und samt behobener Mängel einzutragen. Auf Wunsch übernehmen wir sie für Sie.
Für ein rasches Angebot
Schicken Sie uns die Adresse und das ungefähre Baujahr. Die ungefähre Nutzfläche der Wohnungen hilft zusätzlich.